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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 Das Porsche Hotel im folgenden Hotel genannt - erbringt Übernachtungsleistungen,
Veranstaltungsleistungen und damit im direkten Zusammenhang stehende
andere Serviceleistungen. Die in den Druckunterlagen des Hotels genannten
Preise und Leistungen sind freibleibend.
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§2 Die Zahlung des Preises erfolgt, wenn nicht anders schriftlich
vereinbart, bei Abreise nach Erhalt der Rechnung. Gastkonten, die über
den Zeitraum einer Woche bestehen, können wöchentlich abgerechnet werden.
Akzeptiert werden neben Barzahlungen nur Kreditkarten der Firmen Mastercard, VISA, EUROCARD und die EC-Cash-Karte bis
zur jeweiligen Deckungssumme. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks
und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird
bei Begleichung ein Provisionsausgleich von 10% erhoben. Wird eine
Rechnungslegung vereinbart, muß vorher eine garantierte Kostenübernahme
für aufgeführte Leistungen im Hotel vorliegen. Die Zahlung wird trotz
eingeräumter Zahlungsziele immer sofort fällig.
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§3 Die Zimmer für Übernachtungen stehen dem Gast am Anreisetag ab
14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Angemietete
Räume für Veranstaltungen stehen dem Leistungsempfänger ( Veranstalter )
zu den schriftlich vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Die Zimmer für Übernachtungen
stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00
Uhr zur Verfügung. Angemietete Räume für Veranstaltungen stehen dem
Leistungsempfänger ( Veranstalter ) zu den schriftlich vereinbarten
Zeiten zur Verfügung.
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§4 Der jeweilige Vertragspartner des Hotels kann jederzeit vor
Beginn des Aufenthaltes ganz (Stornierung) oder teilweise
Minderauslastung) vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die
Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Gültigkeit stets der Schriftform. Die
Rücktrittskosten betragen je vereinbartem Aufenthaltstag pro Person bis
30 Tage vor Anreise 20% des Preises bis 14 Tage vor Anreise 50% des
Preises danach bis zur Anreise 70% des Preises und ab dem Anreisetag 80%
des Preises, der für die gewünschte Leistung vereinbart wurde. Maßgeblich
ist der Eingang der Erklärung im Hotel. Diese Kosten werden sofort nach
Erhalt der Rechnung darüber fällig. Personengruppen bis 5 Personen, die
keiner Firmenvereinbarung oder Gruppenverträgen unterliegen, sind von
dieser Regelung ausgenommen. Diese haben eine kostenfreie
Stornierungsfrist bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Bei vereinbarten
Veranstaltungen haftet der Vertragspartner der vereinbarten Leistung in
vollem Umfang abzüglich der Aufwandsersparnis. Die Aufwandsersparnis
beträgt für vereinbarte Pauschalen 25% des vereinbarten Preises.Im Falle
von Erlösen, die anstelle der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
durch Weitervergabe erzielt werden konnten, sind diese anzurechnen ohne
die Aufwandsersparnis einzubeziehen, weil der Aufwand dann tatsächlich
vorhanden war.
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§5 Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gesetzten
Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen
Vereinbarung Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum
gesetzten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von
getroffenen Vereinbarung
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§6 Ausgezeichnete und vereinbarte Preise sind stets Inklusivpreise
und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.
Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des
Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Vertragspartners des
Hotels. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in
Euro, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart. Sofern
ausländische Währungen genannt werden, gilt der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültige allgemeine Wechselkurs.
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§7 Wird die Erbringung des jeweiligen Vertragsgegenstandes infolge
bei Vertrags-abschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide
Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
kann das Hotel für die bereits erbrachten Leistungen oder für verauslagte
Zahlungen wegen eingegangener Verträge Schadenersatz verlangen.
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§8 Der Vertragspartner des Hotels und der jeweilige Leistungsempfänger
verpflichten sich, sich während ihres Aufenthaltes im Hause an die
Hausordnung des Hotels zu halten.Bei Veranstaltungen ist der Veranstalter
für die Einhaltung aller gesetzlichen, polizeilichen sowie der
Vorschriften der Feuerwehr und der Ordnungsämter selbst uneingeschränkt
haftbar. Der Veranstalter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung
einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Er hat
das Hotel von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit
der Veranstaltung freizustellen.
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§9 Darüber hinaus ist das Hotel ausschließlich im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen für Schäden/Verlust an eingebrachten Sachen und
Personen haftbar zu machen, die unmittelbar mit einem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehen. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
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§10 Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall,
die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die der
unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten
kommt. Gleiches gilt, falls eine Bestimmung undurchführbar sein sollte.
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§11 Ab Vertragsschluß gilt unabhängig eigener Gerichtsstands- und Rechtsanwendungsfestlegungen
des Vertragspartners des Porsche Hotels - Wolfsburg als Gerichtsstand und
Deutsches Recht als anzuwendendes Recht für beide Parteien als vereinbart.
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