Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1
Das Porsche Hotel im folgenden Hotel genannt - erbringt Übernachtungsleistungen, Veranstaltungsleistungen und damit im direkten Zusammenhang stehende andere Serviceleistungen. Die in den Druckunterlagen des Hotels genannten Preise und Leistungen sind freibleibend.
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§2 Die Zahlung des Preises erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, bei Abreise nach Erhalt der Rechnung. Gastkonten, die über den Zeitraum einer Woche bestehen, können wöchentlich abgerechnet werden. Akzeptiert werden neben Barzahlungen nur Kreditkarten der Firmen Mastercard, VISA, EUROCARD und die EC-Cash-Karte bis zur jeweiligen Deckungssumme. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung ein Provisionsausgleich von 10% erhoben. Wird eine Rechnungslegung vereinbart, muß vorher eine garantierte Kostenübernahme für aufgeführte Leistungen im Hotel vorliegen. Die Zahlung wird trotz eingeräumter Zahlungsziele immer sofort fällig.
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§3 Die Zimmer für Übernachtungen stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Angemietete Räume für Veranstaltungen stehen dem Leistungsempfänger ( Veranstalter ) zu den schriftlich vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Die Zimmer für Übernachtungen stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Angemietete Räume für Veranstaltungen stehen dem Leistungsempfänger ( Veranstalter ) zu den schriftlich vereinbarten Zeiten zur Verfügung.
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§4 Der jeweilige Vertragspartner des Hotels kann jederzeit vor Beginn des Aufenthaltes ganz (Stornierung) oder teilweise Minderauslastung) vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Gültigkeit stets der Schriftform. Die Rücktrittskosten betragen je vereinbartem Aufenthaltstag pro Person bis 30 Tage vor Anreise 20% des Preises bis 14 Tage vor Anreise 50% des Preises danach bis zur Anreise 70% des Preises und ab dem Anreisetag 80% des Preises, der für die gewünschte Leistung vereinbart wurde. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung im Hotel. Diese Kosten werden sofort nach Erhalt der Rechnung darüber fällig. Personengruppen bis 5 Personen, die keiner Firmenvereinbarung oder Gruppenverträgen unterliegen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Diese haben eine kostenfreie Stornierungsfrist bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Bei vereinbarten Veranstaltungen haftet der Vertragspartner der vereinbarten Leistung in vollem Umfang abzüglich der Aufwandsersparnis. Die Aufwandsersparnis beträgt für vereinbarte Pauschalen 25% des vereinbarten Preises.Im Falle von Erlösen, die anstelle der nicht in Anspruch genommenen Leistungen durch Weitervergabe erzielt werden konnten, sind diese anzurechnen ohne die Aufwandsersparnis einzubeziehen, weil der Aufwand dann tatsächlich vorhanden war.
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§5 Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gesetzten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarung Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gesetzten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarung
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§6 Ausgezeichnete und vereinbarte Preise sind stets Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Vertragspartners des Hotels. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart. Sofern ausländische Währungen genannt werden, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige allgemeine Wechselkurs.
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§7 Wird die Erbringung des jeweiligen Vertragsgegenstandes infolge bei Vertrags-abschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das Hotel für die bereits erbrachten Leistungen oder für verauslagte Zahlungen wegen eingegangener Verträge Schadenersatz verlangen.
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§8 Der Vertragspartner des Hotels und der jeweilige Leistungsempfänger verpflichten sich, sich während ihres Aufenthaltes im Hause an die Hausordnung des Hotels zu halten.Bei Veranstaltungen ist der Veranstalter für die Einhaltung aller gesetzlichen, polizeilichen sowie der Vorschriften der Feuerwehr und der Ordnungsämter selbst uneingeschränkt haftbar. Der Veranstalter trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich ihrer Vorbereitung und nachfolgenden Abwicklung. Er hat das Hotel von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Veranstaltung freizustellen.
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§9 Darüber hinaus ist das Hotel ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden/Verlust an eingebrachten Sachen und Personen haftbar zu machen, die unmittelbar mit einem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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§10 Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Gleiches gilt, falls eine Bestimmung undurchführbar sein sollte.
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§11 Ab Vertragsschluß gilt unabhängig eigener Gerichtsstands- und Rechtsanwendungsfestlegungen des Vertragspartners des Porsche Hotels - Wolfsburg als Gerichtsstand und Deutsches Recht als anzuwendendes Recht für beide Parteien als vereinbart.